Skip to main content

SKN Sachkundenachweis


(ist im Kanton Aargau nicht mehr Pflicht)

Seit dem 1. Sept. 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten, wonach jeder Hundehalter, egal welcher Rasse, den erwähnten Kursbei einem vom Bundesamt für Veterinärwesen (Bevet) anerkannten Ausbildner mit dem Hund innerhalb eines Jahreszu absolvieren hat.

 

Theoriekurs

Personen die sich erstmals einen Hund anschaffen, müssen vorher einen vier Stündigen Theoriekurs besuchen. In diesem Kurs wird ihnen das vom (Bevet) vorgeschriebene Wissen vermittelt. Oder Personen die seit einiger Zeit keinen Hund mehr hatten.

Themen:

Entwicklungsgeschichte des Hundes, ein Hund kommt ins Haus, Hund und Familie, Eigenschaften des Hundes, Ausdrucksverhalten des Hundes, Hund und Recht.

 

Praxiskurs

In den 4 x 1 Stunde werden ihnen die wichtigsten Grunderziehungsübungen von Grund auf vermittelt. Bitte beachten sie, dass kein Hund in vier Stunden erzogen werden kann, es ist weiteres Training nötig, wir geben ihnen lediglich Leitplanken, wie sie von Gesetzes wegen vorgeschrieben sind. (wir sind aber auch nach dem Kurs gerne für sie da, falls sie dies wünschen)

Themen:

Leinenführigkeit, Sitz, Platz, Rückruf- und Abbruchsignal, Alltagssituationen Stadt/Land, Jogger, Velofahrer usw.

 

 Weder beim Theorie- noch beim Praxiskurs muss eine Prüfung absolviert werden

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Veterinärwesen www.bvet.admin.ch

 

skn
skn1
skn2
skn3